Ansprechpartner/in
Frau Bursie
05154/988-41
Fax: 05154/2016
Herr Nickel
05154/988-21
Fax: 05154/2016
Sie erreichen unsere Standesbeamten/innen auch unter:
Sie möchten persönlich vorbeikommen?
Das Standesamt finden Sie im Rathaus des Flecken Aerzen, Kirchplatz 2, 31855 Aerzen.
Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier:
Datenschutzhinweisblätter Standesamt
Unsere Standesbeamten
Isabell Bursie Mario Nickel Andreas Wittrock Saskia Iwanski
Dienstleistungen
Das Standesamt begleitet die Einwohnerinnen und Einwohner des Flecken Aerzen in allen Lebenslagen. Sei es die Geburt eines Kindes, eine Hochzeit oder aber auch ein Trauerfall. Für diese, aber noch viele weitere Angelegenheiten sind die Standesbeamten zuständig. Hierzu zählen u.a. die Ausstellung von Geburts- und Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden. Aber auch die Bearbeitung von Namenserklärungen. Diese und weitere Dienstleistungen des Standesamtes finden Sie auf dieser Seite.
Eheschließung
Eine der wichtigsten Aufgaben der Standesbeamten ist die Mitwirkung bei Eheschließungen.
Die Gebühren hängen u.a. von Ihren individuellen Wünschen ab und sollten daher mit unseren Standesbeamten besprochen werden.
Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt immer bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Dies kann auch ein Nebenwohnsitz sein.
Zur Anmeldung der Eheschließung sollen in der Regel beide Verlobten erscheinen. In Einzelfällen kann hiervon abgesehen werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Standesbeamtin bzw. den Standesbeamten.
Ihre Anmeldung ist ein halbes Jahr lang gültig.
Um Ihre Eheschließung beim Standesamt Aerzen anzumelden, werden einige Unterlagen von Ihnen im Original benötigt.
Welche Unterlagen müssen sie mitbringen?
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Waren Sie schon einmal verheiratet? |
Nein |
beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister |
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Ja |
Eheurkunde mit Auflösung der Ehe und beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder ausländische Heiratsurkunde im Original + Übersetzung |
Wurde die Vorehe durch ein Gerichtsurteil aufgelöst? |
Ja |
Zusätzlich Urteil mit Rechtskraftvermerk |
Wurden sie adoptiert? |
Ja |
Geburt im Inland: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburt im Ausland: aus der vorzulegenden Urkunde müssen die Annehmenden und die leiblichen Eltern erkennbar sein |
Haben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten? |
Ja |
Nichts zu beachten, soweit Sie Spätaussiedler sind, ist die Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz und der Nachweis über eine eventuelle Namenserklärung vorzulegen |
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Nein |
Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde) |
Sind Sie in Aerzen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet? |
Ja |
keine erweiterte Melderegisterauskunft vom Meldeamt besorgen |
Haben Sie einen Wohnsitz außerhalb? |
Ja |
erweiterte Melderegisterauskunft zur Vorlage beim Standesamt ist vorzulegen (erhältlich im Meldeamt Ihres Wohnsitzes) |
Haben Sie gemeinsame Kinder? |
Ja |
Geburtsurkunde |
Wenn Sie ausländische Urkunden vorlegen müssen, wenden Sie sich bitte bzgl. Legalisation und Übersetzung an unsere Standesbeamten.
Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bitten wir um Zusendung/Einreichung der benötigten Unterlagen vor dem Anmeldungstermin.
Auch wenn Sie nicht in Aerzen wohnen, können Sie bei uns heiraten. Die Anmeldung nehmen Sie bitte maximal ein halbes Jahr vorher bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vor.
Wir bieten Trauungen in unserer Domänenburg und nach Absprache mit dem Schlosshotel Münchhausen auch im Traupavillon des Schlosses Schwöbber an.
Es steht Ihnen frei bis zu zwei Trauzeugen zu bestimmen. Hierzu nutzen Sie bitte das Formblatt zur Bestimmung der Trauzeugen.
Unsere Standesbeamten versuchen auf Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen bei der Eheschließung einzugehen.
In beiden Trauzimmern finden maximal 30 Gäste Platz, um Ihre Hochzeit mit Ihnen zu feiern. Um Ihnen erste Einblicke zu ermöglichen, finden Sie hier Fotos unserer Trauzimmer.
Das Standesamt Aerzen beurkundet Geburten, die auf dem Gemeindegebiet des Flecken Aerzen stattgefunden haben.
Zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Von Ärztin/Arzt, Hebamme/Geburtshelfer ausgefüllte Geburtsbescheinigung, sowie bei…
Eltern, die miteinander verheiratet sind
- Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Elternteile oder Auszug aus dem Eheregister
- Gültige Personalausweise
- Bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde mit Übersetzung
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: gültige Reisepässe beider Elternteile
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Geburtenbuch der Mutter (bei Geburt der Mutter im Ausland bitte mit Übersetzung)
- Gültige Personalausweise beider Elternteile
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: gültiger Reisepass der Mutter
- Wenn die Mutter geschieden ist: Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
Unterlagen, wenn die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt wird
- Geburtsurkunde beziehungsweise beglaubigter Auszug aus dem Geburtenbuch des Vaters (bei Geburt des Vaters im Ausland bitte mit Übersetzung)
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: gültiger Reisepass des Vaters
- Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
- Sofern vor der Geburt bereits eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge des Kindes abgegeben wurde, ist diese ebenfalls vorzulegen
Wichtig: Der Vorname Ihres Kindes
Sie sollten sorgfältig entscheiden, welche Namen Ihr Kind führen soll, da nach der Beurkundung der Geburt der Vorname des Kindes nicht mehr geändert werden kann – auch nicht in der Schreibweise.
Das Standesamt Aerzen beurkundet Sterbefälle, die im Gemeindegebiet des Flecken Aerzen stattgefunden haben.
Die Anzeige und die Beibringung der Unterlagen erfolgt in der Regel durch den von Ihnen beauftragten Bestatter.
Aus dem Geburten-, Eheschließungs- und Sterberegister kann das Standesamt Ihnen und sonstigen Berechtigten Urkunden ausstellen, soweit der Personenstandsfall in Aerzen stattgefunden hat.
Für die Ausstellung von Urkunden fallen Gebühren an:
1. Exemplar 15,00€
Jedes weitere Exemplar 7,50€
Das Standesamt weist darauf hin, dass Personenstandurkunden nicht beglaubigt werden. Es können nur neue Urkunden ausgestellt werden.
Sie können Ihre Urkunden bei uns auch bequem online über unser Serviceportal beantragen. Gehen Sie bitte hierzu auf https://service.aerzen.de
Anforderung Lebenpartnerschaftsurkunde
Das Standesamt Aerzen beurkundet Erklärungen über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt liegt bei 30,00 €.
Nach erfolgter Beurkundung wird der Kirchenaustritt durch das Standesamt an das Meldeamt und an die Kirchenverwaltung weitergegeben.
Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Abschrift an Ihren Arbeitgeber weiter und heben Sie das Original gut auf.
Sie werden Vater und sind mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet?
Zur Eintragung als Vater in die Geburtsurkunde Ihres Kindes ist eine Vaterschaftsanerkennung nötig.
Hierzu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und die schriftliche Zustimmung der Kindesmutter mit.
Zusätzlich sollten Sie und die Mutter des Kindes ihre Geburtsurkunden mitbringen.
Eine Gebühr fällt nicht an.
Wichtig!
Die Vaterschaftsanerkennung hat keinerlei Auswirkung auf die elterliche Sorge. Hierzu ist eine gesonderte Erklärung beim zuständigen Jugendamt zu tätigen. Dort können Sie ebenfalls die Vaterschaft anerkennen.
Das Standesamt Aerzen nimmt diverse Namenserklärungen entgegen.
Hierzu zählen u.a. die nachträgliche Bestimmung eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamens, die Einbenennung eines Kindes oder die Wiederannahme eines früheren Namens nach einer Scheidung.
Ob die von Ihnen beabsichtigte Namensänderung durch das Standesamt Aerzen beurkundet bzw. entgegengenommen werden kann, erfragen Sie bitte bei unseren Standesbeamten.
Die Gebühr hängt u.a. von der Art der Erklärung ab. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unsere Standesbeamten.
Außenansicht der Domänenburg
Blick auf den Burgteich
Das Trauzimmer befindet sich im 1. OG des Westflügels