Meldeamt

Ansprechpartner:

E-Mail des Meldeamtes

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Herr Zahl

05154/988-11

Frau Wesche

05154/988-12

Frau Ünsal

05154/988-61

 

 


Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier:

Datenschutzhinweisblätter Meldeamt

 


Dienstleistungen

Sie können einige Dienstleistungen des Meldeamtes auch bequem online über unser Serviceportal beantragen.

Gehen Sie bitte hierzu auf https://service.aerzen.de

 

Anmeldung

Beim Zuzug von außerhalb der Gemeinde, muss man sich persönlich im Meldeamt innerhalb von zwei Wochen unter Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung (siehe unten) anmelden.


Bei Eheleuten kann einer der Ehegatten die Anmeldung für die Familie vornehmen. Bei nicht verheirateten Personen muss jeder die Anmeldung persönlich vornehmen.

Bei volljährigen Personen (auch innerhalb eines Familienverbandes) muss jede Person persönlich die Anmeldung ausführen.

Für die Anmeldung muss der Personalausweis (falls vorhanden den Reisepass/Kinderreisepass) vorgelegt werden, da hierauf die Adresse geändert werden muss.

 

Abmeldung

Eine Abmeldung ins Ausland wird vor Ort durchgeführt. Bitte bringen Sie dazu alle Ihre gültigen Ausweisdokumente (der gesamten Familie) mit.

Eine Abmeldung beim Wegzug innerhalb Deutschlands ist nicht notwendig.

 

Ummeldung

Beim Umzug innerhalb der Gemeinde, muss man sich persönlich im Meldeamt innerhalb von zwei Wochen unter Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung (siehe unten) ummelden.
Bei Eheleuten bzw. Familien kann einer der Ehegatten die Ummeldung für die Familie vornehmen.

Bei volljährigen Personen (auch innerhalb eines Familienverbandes) muss jede Person persönlich die Ummeldung vornehmen.
Für die Ummeldung muss der Personalausweis vorgelegt werden, da hierauf die Adresse geändert werden muss.

Falls weitere gültige Pässe bzw. Kinderreisepässe vorhanden sind, müssen auch diese zur Adressänderung vorgelegt werden.

 

pdfWohnungsgeberbescheinigung

 

Folgende Dokumente können beantragt werden:


Personalausweis
Vorläufiger Personalausweis
Reisepass
Express-Reisepass
Kinderreisepass und Verlängerung

Für sämtliche Dokumente wird ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt.
Ebenso muss die Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch bei Antragstellung
vorgelegt werden, soweit es dem Meldeamt noch nicht vorgelegen hat.

Für Personen ab 16 Jahren ist kein Antrag notwendig. Sie müssen die Antragsstellung persönlich im Meldeamt vornehmen.

Für Personen unter 16 Jahren ist für jedes Dokument ein von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag notwendig. Ab dem 10. Lebensjahr ist die persönliche Unterschrift des Kindes erforderlich. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, muss eine Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden.

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich beantragt werden. Bringen Sie hierzu bitte den Personalausweis oder Reisepass und (falls vorhanden) das Schreiben der anfordernden Stelle mit.

Von der Beantragung bis zur Zustellung kann es ca. 14 Tage dauern.

Die Kosten betragen 13,-- €.

Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen. Zurzeit können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen. Klicken Sie dazu auf folgenden Link: 

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

 

Weitere Informationen können Sie dem folgenden Flyer entnehmen:

pdfBundesamt für Justiz - Führungszeugnis und Gewerbezentralregister online

 

 

Ein Führungszeugnis muss persönlich beantragt werden. Bringen Sie hierzu bitte den Personalausweis oder Reisepass und (falls vorhanden) das Schreiben der anfordernden Stelle mit.

Wenn ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird, muss das Schreiben der anfordernden Stelle vorgelegt werden.

 

Von der Beantragung bis zur Zustellung kann es derzeit ca. 2 - 4 Wochen dauern.

 

Die Kosten betragen 13,-- €.



Europäisches  Führungszeugnis

Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen.

Von der Beantragung bis zur Zustellung kann es ca. 4 Wochen dauern.

Das zu beglaubigende Dokument (z.B. Zeugnis, Urkunde) muss im Original vorgelegt werden.

 

Standesamtliche Dokumente (z.B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen vom Meldeamt nicht beglaubigt werden.

Die zu beglaubigende Unterschrift muss vor Ort geleistet werden.

Die Kosten der Beglaubigung beträgt 3,00 € pro Seite.

Das Meldeamt Aerzen bittet Sie, Ihnen bekannte Ehejubiläen ab der „Goldenen Hochzeit“ hier bekanntzugeben.

Ein Expresspass wird innerhalb von 3 bis 5 Werktagen ausgehändigt.

Hierfür werden zu den Gebühren für den jeweiligen Reisepass noch
Zusatzgebühren in Höhe von 32,-- € erhoben.

Die eID-Karte wurde für Einwohnerinnen und Einwohner der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt.

Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte den Online-Ausweis. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

Die eID-Karte kostet 37,00 €.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministerium des Innern und für Heimat.

 

 

Jugendliche unter 18 Jahren, die ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, erhalten hier einen Untersuchungsberechtigungsschein für die Erst- bzw. Nachuntersuchung zur Vorlage bei dem Arzt.

Sie haben die Möglichkeit, online zu überprüfen, ob Ihr verlorengegangener Gegenstand beim Fundbüro des Flecken Aerzen abgegeben worden ist.  Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu der Übersicht der Fundsachen.

Online-Fundsuche

Wenn Sie etwas gefunden haben, können Sie über den folgenden Link eine Fundanzeige aufgeben. Der Fundgegenstand muss spätestens nach 2 Wochen beim Fundbüro abgegeben werden.  

Online-Fundanzeige

Beantragung eines Kinderreisepasses

Seit dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können Sie bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwenden. Die Gründe für diese Entscheidung erläutert das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf seiner Website.

Sie können für Ihr Kind ein Personalausweis oder einen Reisepass beantragen.

 

Alle lohnsteuerrechtlichen Angelegenheiten  werden nur noch vom Finanzamt Hameln bearbeitet.

Anträge für den Lohnsteuer- bzw. Einkommenssteuerjahresausgleich können in der Zentrale des Flecken Aerzen abgeholt werden.

Eine Meldebescheinigung wird direkt vor Ort ausgestellt.

Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Die Kosten für eine einfache Meldebescheinigung betragen 7,50 € und für eine erweiterte Meldebescheinigung 9,00 €.

Eine Lebensbescheinigung ist kostenfrei.

 

Für die Beantragung eines Personalausweises wird ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 12 Monate) benötigt.

 

Ebenso muss die Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch bei Antragstellung vorgelegt werden, soweit es dem Meldeamt noch nicht vorgelegen hat.

Für Personen unter 16 Jahren ist für jedes Dokument, ein von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag (siehe unten), notwendig. Für Personen ab 16 Jahren ist kein Antrag notwendig.

 

Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, muss eine Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden.

 

Die Anwesenheit des Kindes ist zwingend erforderlich.

 

Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend.

 

Die Kosten für den Personalausweis betragen:

bis zum 24. Lebensjahr 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre)
ab dem 24. Lebensjahr 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)

Von der Beantragung bis zur Aushändigung des Personalausweises können
3 bis 4 Wochen vergehen.

 

Personalausweisantrag für Personen unter 16 Jahren:

pdfPersonalausweisantrag

 

Für den vorläufigen Personalausweis wird ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt.
Ebenso muss die Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch bei Antragstellung
vorgelegt werden, soweit es dem Meldeamt noch nicht vorgelegen hat.

Für Personen ab 16 Jahren ist kein Antrag notwendig. Sie müssen die Antragsstellung persönlich im Meldeamt vornehmen.

Für Personen unter 16 Jahren ist für jedes Dokument ein von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag notwendig. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, muss eine Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden. Ab dem 10. Lebensjahr ist die persönliche Unterschrift des Kindes erforderlich.


Ein vorläufiger Personalausweis wird direkt vor Ort ausgestellt.

Die Kosten hierfür betragen 10,-- € (Gültigkeit 3 Monate)

Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 12 Monate) benötigt.

 

Ebenso muss die Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch bei Antragstellung vorgelegt werden, soweit es dem Meldeamt noch nicht vorgelegen hat.


Für minderjährige Personen ist für jedes Dokument, ein von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag (siehe unten), notwendig. Für volljährige Personen ist kein Antrag notwendig.

 

Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, muss eine Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden.

 

Die Anwesenheit des Kindes ist zwingend erforderlich.

 

Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend.

 

Die Kosten für den Reisepass betragen:

bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
ab dem 24. Lebensjahr 70,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)

Von der Beantragung bis zur Aushändigung des Reisepasses können
 4 bis 5 Wochen vergehen.

 

Reisepassantrag für minderjährige Personen :

pdfReisepassantrag Minderjährige