Neue Steuer- und Gebührensätze ab 2024

In seiner Sitzung am 14/12/2023 hat der Gemeinderat des Flecken Aerzen eine Anhebung der kommunalen Steuersätze und der Wasser- und Abwassergebühren beschlossen:

 

Änderungen Steuersätze

Realsteuern (alte Sätze seit 2018)

von

auf

 

Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke)

400%

500%

vom Messbetrag

Grundsteuer B (übrige Grundstücke)

430%

538%

vom Messbetrag

Gewerbesteuer

400%

480%

vom Messbetrag

Hundesteuer (alte Sätze seit 2017)

 

 

 

1. Hund

         60,00 €

         75,00 €

jährlich

2. Hund

         90,00 €

       114,00 €

jährlich

weitere Hunde

       120,00 €

       150,00 €

jährlich

gefährliche Hunde

       511,00 €

       636,00 €

jährlich

Vergnügungssteuer (alte Sätze seit 2017)

 

 

 

Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

18%

20%

vom Saldo 2

Unterhaltungsgeräte

         22,00 €

         25,00 €

je Monat

Änderung Gebühren Wasserver- und entsorgung 

Gebührensätzen (alte Sätze seit 2021)

von

auf

 

Trinkwassergebühr netto

            2,05 €

            2,49 €

je cbm

Trinkwassergebühr brutto  mit 7 % MwSt

            2,19 €

            2,66 €

je cbm

Schmutzwassergebühr- keine MwSt -

            3,30 €

            4,67 €

je cbm

Fäkalschlammgebühr - keine MwSt -

         57,43 €

         91,10 €

je cbm

 

 

Die Entwicklung der Finanzlage des Flecken Aerzen hat diese Erhöhungen, der seit vielen Jahren stabilen Steuersätze erforderlich gemacht. Sie erhalten daher Anfang 2024 neue Steuerbescheide für die Hunde- Grund- und Gewerbesteuer.

Die Gebühren für die Wasserver- und Entsorgung werden in einer Gebührenbedarfs-berechnung entsprechend der entstehenden Kosten berechnet. Ihre Wasser- und Kanalabrechnung für 2023 bekommen Sie zusammen mit dem Vorauszahlungsbescheid für Wasser- und Kanalgebühren für 2024 Ende Januar/Anfang Februar 2024. Die Abrechnung des Verbrauchs 2023 erfolgt noch mit den alten Gebührensätzen, für die Vorauszahlungen 2024 der Wasser- und Kanalgebühren werden die neuen Gebührensätze zugrunde gelegt.

Die Änderungssatzungen zu den Steuer- und Gebührenerhöhungen finden Sie auf der Homepage des Flecken Aerzen. Sie wurden im Verkündungsblatt 12C/2023 auf der Homepage www.aerzen.de veröffentlicht. Falls Sie Fragen zur Erhöhung der Steuersätze haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Henke unter 05154/988-33 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. !