Rechtskräftige Bebauungspläne

 

Bebauungspläne werden für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

Mit Bebauungsplänen regelt die Gemeinde konkret, in welcher Weise Grundstücke genutzt werden dürfen. Zu den wichtigsten Festsetzungen eines Bebauungsplanes gehören die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung (Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet …) und des Nutzungsmaßes (Zahl der Vollgeschosse, zulässige Grundfläche …) sowie die Festsetzungen über die bebaubaren Grundstücksflächen. Zudem kann mit Bebauungsplänen festgelegt werden, welche Flächen z.B. der Verkehrsnutzung vorbehalten sind oder Zielen der Erholung oder der Landwirtschaft dienen. Bebauungspläne wirken sich daher unmittelbar auf den Inhalt von Grundeigentum aus. Sie werden vom Rat als Satzungen beschlossen und sind die Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen.

 

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