Grundsteuerreform 2025

Anlässlich der am 31. Januar 2023 ausgelaufenen Frist zur Abgabe der Grundsteuerklärung hat die Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema deutlich zugenommen. Viele Bürgerinnen und Bürger haben bereits Feststellungsbescheide ihrer Finanzämter erhalten und sind in Sorge, künftig höhere Abgaben leisten zu müssen. Aus gemeindlicher Sicht ist nachvollziehbar, dass die Grundsteuerreform einige Menschen verunsichert. Es lohnt aber ein genauerer Blick auf die Gründe und Folgen:


Warum überhaupt eine Grundsteuer?


Die Grundsteuer ist eine der wenigen direkten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Grundstücks- und Hauseigentümer tragen damit zur Finanzierung wichtiger Aufgaben und Einrichtungen vor Ort bei. Hierzu zählen die Straßen, die Schulen, die freiwillige Feuerwehr, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen. Mit etwa 1,5 Mrd. Euro Steuereinnahmen zählt die Grundsteuer zu einer der bedeutendsten Einnahmepositionen der niedersächsischen Kommunen. Ohne sie geht es nicht. Die Grundsteuer ist auch für den Flecken Aerzen mit einem Aufkommen von ca. 2 Mio. € eine sehr wichtige und stabile Einnahmequelle. Nur mit stabilen Einnahmen kann der Flecken Aerzen seine vielfältigen Aufgaben finanzieren.


Warum eine Reform der Grundsteuer ?


Grund für die Neubewertung von Millionen Grundstücken ist ein Urteil des Bundes-verfassungsgerichtes aus 2018, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf Basis veralteterer Einheitswerte verfassungswidrig ist. Bund und Länder mussten daher eine neue Form der Berechnung entwickeln, die auch in Niedersachsen eine neue Bewertung der Grundstücke und Häuser erforderlich macht. Spätestens 2025 muss es die neuen Besteuerungsgrundlagen geben, sonst dürfen die Kommunen keine Grundsteuer mehr erheben. Damit das zeitlich möglich ist, müssen JETZT die Steuerklärungen zügig abgegeben werden.


Die Steuererklärungen sind Online über das Steuerportal ELSTER abzugeben. Nur mit der digitalen Abgabe der neuen Daten ist eine zeitgerechte Verarbeitung überhaupt zu schaffen. Wer das selber nicht kann, und auch keinen Verwandten dazu fragen kann, kann sich an das Finanzamt Hameln – Grundsteuerstelle - wenden, von dort können auch Papier-Vordrucke zur Verfügung gestellt werden. Der Flecken Aerzen verfügt nicht über diese Vordrucke.


Drohen jetzt höhere Grundsteuern?


Von vornherein war es Ziel des Gesetzgebers, eine im Großen und Ganzen aufkommensneutrale Grundsteuerreform zu schaffen. Die Grundsteuerreform ist also keine versteckte Steuererhörung. Einzelne Steuerzahlerinnen und Steuerzahler könnten aber mehr als bisher bezahlen, andere weniger. Zudem kann es auch zu Erhöhungen kommen, die für eine Stadt oder Gemeinde unabhängig von der Reform immer wieder notwendig sind, um die eigenen Aufgaben erfüllen zu können.


Aktuell werden vom Finanzamt schon für Grundstücke, für die Erklärungen vorliegen, die neuen Grundsteuermessbeträge bzw. Äquivalenzbeträge festgesetzt. Darüber erhalten die Grundeigentümer einen Bescheid vom Finanzamt. Diese neuen Beträge weichen zumeist von den bisherigen Messbeträgen ab, da eine andere Bewertung des Grundbesitzes erfolgt als bisher.


Viele Bürger fragen sich dann, wie hoch ihre Grundsteuer ab 2025 sein wird, auch weil die neuen Grundsteuermessbeträge oft stark von den alten Messbeträgen abweichen. Aussagen zur künftigen Höhe der für ein Grundstück zuzahlenden Grundsteuer können die Kommunen derzeit aber noch nicht machen. Dazu müssen erst die Ergebnisse aller Steuererklärungen vorliegen. Das wird bis Ende 2024
dauern. Erst dann können die Kommunen den neuen Hebesatz ab 2025 berechnen. Der neue Hebesatz muss dann zunächst vom Gemeinderat beschlossen werden.


Aus der Multiplikation dieses neuen Hebesatzes mit dem Grundsteuermessbetrag ergibt sich dann der individuell zu zahlende Grundsteuerbetrag. Wieviel Euro ein Eigentümer tatsächlich zahlen muss, kann er erst wissen, wenn ihm sein neuer Grundsteuerbescheid vorliegt. Für die Grundsteuer 2025 erhalten die Grundeigentümer vom Flecken Aerzen neue Grundsteuerbescheide. Diese Bescheide können frühestens Ende 2024/Anfang 2025 versendet werden. Bis dahin ist keine Aussage zur Höhe der konkreten Grundsteuerschuld ab 2025 für ein einzelnes Grundstück möglich, weil einfach noch die Berechnungsgrundlagen fehlen ! Bitte sehen Sie bis dahin von entsprechenden Anfragen beim Flecken Aerzen ab.


Auch Auskünfte oder Erläuterungen zu neuen Grundsteuermessbetrags- bzw. Äquivalenzbetragsbescheiden des Finanzamtes können vom Flecken Aerzen nicht gegeben werden ! Dem Flecken Aerzen liegen dazu auch keine Daten vor. Wenden Sie sich bei Fragen zu diesen Bescheiden bitte direkt an das Finanzamt Hameln.


Zu beachten ist, dass die neuen Grundlagen erst für die Grundsteuer 2025 Anwendung finden. 2023 und 2024 erfolgt die Erhebung der Grundsteuer noch aufgrund der bisherigen Grundsteuermessbeträge.


Ich habe meine Erklärung noch nicht abgegeben. Droht mir ein Bußgeld?


Die Finanzverwaltung wird nach Fristablauf (31. Januar 2023) zunächst Erinnerungsschreiben versenden. Wird die Erklärung dann nimmer noch nicht zügig abgegeben, können Verspätungszuschläge und Zwangsgelder drohen. Weiterhin können immer noch ausstehende Fälle geschätzt werden.


Viele weitere Informationen des Landes Niedersachsen zur Grundsteuerreform finden Sie hier:


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