Informationen zur Zählerablesung

 

Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren im Flecken Aerzen

  • Die Wassergebühr beträgt pro verbrauchtem Kubikmeter 2,05 € (zzgl. 7 % MwSt)
  • Die Abwassergebühr beträgt pro Kubikmeter 3,30 €

 

 

Wasser- und Kanalabrechnung

Anfang Dezember wird jedem Hauseigentümer ein Ableseanschreiben zugesandt.

So gehen Sie bei der Zählerablesung vor:

 

1. Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler.

 

2. Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne Kommastellen ein. Die Hauptzähler haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Bedeutung.

 

3. Tragen Sie das Ablesedatum ein und vermerken Sie bitte Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen auf der Ablesekarte.

 

4. Unterschreiben Sie bitte Ihre Ablesung und reichen Sie uns das Ableseanschreiben zurück.

 

 

Wasserzähler der Gemeinde

 

 

 

 

 

Zwischenzähler (Beispiel)

 

 

 

Sie können Ihren Zählerstand wie folgt mitteilen:

  • per Online-Formular auf ablesung.aerzen.de (dies ist nur in der Zeit der Ablesung möglich)
  • per Telefon: 05154/98866 (dies ist nur in der Zeit der Ablesung möglich)
  • per Rückgabe des unten angehängten Abschnitts der Ablesekarte an den Flecken Aerzen

 

 

Sollten Sie Ihren Zählerstand nicht fristgerecht (siehe Ableseanschreiben) mitteilen, wird Ihr Verbrauch anhand der Vorjahresdaten geschätzt.

Eine Schätzung sollte vermieden werden, um evtl. Nachzahlungen vorzubeugen.

Es ist anzuraten, regelmäßig den Wasserzähler abzulesen, um so evtl. Schäden und damit erheblichen Mehrverbräuchen vorzubeugen.

 

  • Ende Januar wird Ihnen diesbezüglich ein Abgabenbescheid zugesandt, der Ihren Verbrauch für das vergangene Jahr ausweist.
  • Die Vorauszahlung wird vierteljährlich ausgewiesen. Auf Wunsch kann eine einmalige Fälligkeit (Zahlungstermin) zum 01.07. eines jeden Jahres vereinbart werden.
  • Nachzahlungsbeträge oder Gutschriften werden mit der Fälligkeit 15.02. ausgewiesen.

 

 

 

Guthaben

Wenn Ihr Bescheid ein Guthaben aus der Wasser-  und Kanalabrechnung  ausweist, wird dieses mit den künftigen Vorauszahlungen verrechnet.

 

Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird zum 15.02. nur der Differenzbetrag zwischen Guthaben und Vorauszahlung abgebucht.

 

Wenn Sie die Vorauszahlung überweisen, ziehen Sie das Guthaben bitte bei Ihrer Überweisung zum 15.02. ab.

 

Soweit Ihr Guthaben höher ist als die erste Fälligkeit, wird der übersteigende Betrag auf Wunsch gerne erstattet. Sollten Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit. Eine weitere Verrechnung mit anderen Forderungen, wie z.B. Grundsteuer findet nicht statt.

 

Sollten Sie die Verrechnung des Guthabens nicht wünschen, zahlen wir Ihnen den Betrag gerne aus. Bitte teilen Sie uns dies kurz mit.

 

Eine Auszahlung bzw. Verrechnung des Guthabens erfolgt selbstverständlich nur dann, wenn die Vorauszahlungen in voller Höhe geleistet worden sind.

 


 

Eigentumswechsel

Für die Erstellung der Endabrechnung der Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren werden folgende Angaben benötigt:

 

-  aktueller Stand der Wasseruhr am Übergabetag

 

-  Name und Anschrift des neuen Eigentümers

pdfEigentumswechsel