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Einwohnermeldeamt Aerzen

Hier können Sie u.a. folgende Angelegenheiten erledigen:

 

Ansprechpartnerinnen:

Frau Moch 05154/988-11

Frau Wüllner 05154/988-12

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An- bzw. Ummeldungen

Personalausweis und Vorläufiger Personalausweis

Reisepass

Expressreisepass

Kinderreisepass

Verlängerung Kinderreisepass

Beantragung eines Führungszeugnisses

Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister

Meldebescheinigung bzw. Auskunft aus dem Melderegister


Beglaubigung (z.B. von Zeugnissen)



An- bzw. Ummeldungen

Bei Zuzug von außerhalb bzw. Umzug innerhalb der Gemeinde muss man sich persönlich im Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche an- bzw. ummelden.
Bei Eheleuten bzw. Familien kann eine volljährige Person die An- bzw. Ummeldung für die gesamte Familie vornehmen. Bei volljährigen Personen muss jede Person persönlich die An- bzw. Ummeldung vornehmen.

Für die An- bzw. Ummeldung muss der Personalausweis vorgelegt werden, da hierauf die Adresse geändert werden muss.

 


Personalausweis
Vorläufiger Personalausweis (nur in Ausnahmefällen)
Reisepass
Express-Reisepass
Kinderreisepass und Verlängerung

Für sämtliche Dokumente wird ein biometrisches Passfoto benötigt.
Ebenso muss die Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch bei Antragstellung
vorgelegt werden, soweit es dem Einwohnermeldeamt noch nicht vorgelegen hat.

Für Personen unter 16 Jahren ist für jedes Dokument ein von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag notwendig. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, muss eine Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden.

Hier finden Sie die Dokumente im PDF-Format.

 

Diese Unterlagen werden NUR für Bürger unter 16 Jahren benötigt. 


Dateien:
Personalausweisantrag
Dateigröße 8.98 KB
Kinderreisepassantrag
Dateigröße 9.19 KB
Verlängerung Kinderreisepass
Dateigröße 9.11 KB

 


Personalausweis

Die Kosten für den Personalausweis betragen:

bis zum 24. Lebensjahr 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre)
ab dem 24. Lebensjahr 28,80 € (Gültigkeit 10 Jahre)

Von der Beantragung bis zur Aushändigung des Personalausweises können
3 bis 4 Wochen vergehen.

 


Vorläufiger Personalausweis

Ein vorläufiger Personalausweis wird in Ausnahmefällen direkt vor Ort ausgestellt.

Die Kosten hierfür betragen 10,-- € (Gültigkeit 3 Monate)

 


Reisepass

Die Kosten für den Reisepass betragen:

bis zum 24.Lebensjahr  37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
ab dem 24.Lebensjahr   59,-- € (Gültigkeit 10 Jahre)

Von der Beantragung bis zur Aushändigung des Reisepasse können
4 bis 5 Wochen vergehen.



Expresspass

Ein Expresspass wird innerhalb von 3 bis 5 Werktagen ausgehändigt.

Hierfür werden zu den Gebühren für den jeweiligen Reisepass noch
Zusatzgebühren in Höhe von 32,-- € erhoben.

 



Kinderreisepass (bis zum 12 Lebensjahr)

Ein Kinderreisepass wird direkt im Meldeamt ausgestellt und sofort ausgehändigt.

Ab dem 10. Lebensjahr ist auch die Anwesenheit des Kindes notwendig.
Der Kinderreisepass muss von dem Kind vor Ort unterschrieben werden.

Die Kosten hierfür betragen 13,-- €.

Für die Einreise in einige ausländische Staaten (z.B. USA) ist ein Reisepass kein
Kinderreisepass erforderlich.

 


Verlängerung Kinderreisepass

Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich wenn der Kinderreisepass noch gültig ist und längstens bis zum 12. Lebensjahr.

Auch hier muss das Kind ab dem 10. Lebensjahr zwecks Unterschrift anwesend sein.

Die Kosten für die Verlängerung betragen 6,-- €.

 

 


Beantragung eines Führungszeugnisses

Ein Führungszeugnis muss persönlich beantragt werden. Bringen Sie hierzu bitte den Personalausweis oder Reisepass und (falls vorhanden) das Schreiben der anfordernden Stelle mit.

Von der Beantragung bis zur Zustellung kann es ca. 14 Tage dauern.

Die Kosten betragen 13,-- €.




Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich beantragt werden. Bringen Sie hierzu bitte den Personalausweis oder Reisepass und (falls vorhanden) das Schreiben der anfordernden Stelle mit.

Von der Beantragung bis zur Zustellung kann es ca. 14 Tage dauern.

Die Kosten betragen 13,-- €.



Meldebescheinigung bzw. Auskunft aus dem Melderegister

Diese Bescheinigung wird direkt vor Ort ausgestellt.

Die Kosten hierfür betragen 4,80 €.




Beglaubigung von Dokumenten bzw. Unterschriftsbeglaubigung

Das zu beglaubigende Dokument (z.B. Zeugnis, Urkunde) muss im Original vorgelegt werden. Standesamtliche Dokumente (z.B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen vom Meldeamt nicht beglaubigt werden.

Die zu beglaubigende Unterschrift muss vor Ort geleistet werden.

Die Kosten der Beglaubigung pro Original bzw. pro Unterschrift betragen 2,50 €.




Untersuchungsberechtigungsschein (für Jugendliche unter 18 Jahren)

Jugendliche unter 18 Jahren, die ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, erhalten hier einen Untersuchungsberechtigungsschein für die Erst- bzw. Nachuntersuchung zur Vorlage bei dem Arzt.

 


Fundbüro

Falls sie etwas verloren haben, erkundigen Sie sich bitte im Fundbüro (Meldeamt) ob es dort abgegeben wurde.

Wenn Sie etwas gefunden haben, geben Sie es bitte im Meldeamt ab. Wenn aus der Fundsache ersichtlich wird, wer der Besitzer ist, wird dieser von uns benachrichtigt. Falls dieses nicht der Fall ist, wird die Fundsache 6 Monate aufbewahrt. Dem Finder steht diese Fundsache nach Fristablauf zu.



Ehejubiläen

Das Einwohnermeldeamt Aerzen bittet Sie, Ihnen bekannte Ehejubiläen ab der „Goldenen Hochzeit“ hier bekanntzugeben.

 



Lohnsteuer(karte)

Alle lohnsteuerrechtlichen Angelegenheiten  werden nur noch vom Finanzamt Hameln bearbeitet.

Anträge für den Lohnsteuer- bzw. Einkommenssteuerjahresausgleich können in der Zentrale des Flecken Aerzen abgeholt werden.